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1. Müll und Kosten 2. Trinkwasser |
Sobald das Wasser wieder Trinkwasserqualität hat, werden wir entsprechend darüber informieren. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen in Presse und Rundfunk.
3. Schadensmeldung
Noch nicht alle Betroffenen haben die etwaige
Schadenshöhe an die Stadtverwaltung gemeldet. Wir möchten Sie bitten,
dies bei Frau Golde durch Vorsprache im Rathaus (Zimmer 7) oder
telefonisch unter 884-20 unbedingt nachzuholen.
4. Stromgutschrift
Alle betroffenen Privatkunden erhalten zum Trocknen von
Häusern oder Wohnungen bzw. zum Betreiben von Pumpen einen Preisvorteil
im Wert von 50 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit der nächsten Rechnung.
Dazu genügt ein formloser Antrag, per Brief (ENSO, 01064 Dresden,
Kundenservice) oder E-Mail (service@enso.de).
Betroffenen Gewerbekunden will die ENSO individuell helfen.
Deshalb werden sie gebeten, unter der kostenfreien Service-Telefonnummer
0800 6686868 mit der ENSO Kontakt aufzunehmen.
5. Sachspendenkoordination DRK
Nach wie vor werden die Sachspenden im DRK-Stützpunkt Lessingstraße
(Turnhalle) koordiniert, entgegengenommen und ausgegeben.
Wir bitten, alle Spender und Betroffenen, sich direkt mit Ihren
Anfragen und Angeboten an das DRK zu wenden. Tel. 0170/799 70 54
Die Angebote wurden bisher leider nur zögerlich angenommen. Wir
bitten daher alle Betroffenen noch einmal, die Möglichkeit des Empfanges
einer Sachspende wirklich zu nutzen und auch beim DRK den Bedarf an
weiterer sachlicher Hilfe anzugeben.
Öffnungszeiten bis auf weiteres: täglich 9.00 Uhr – 18.00 Uhr
Ihre Marion Prange
Bürgermeisterin
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Gebietskörperschaft / Soforthilfepauschale
Die Landkreise und Kommunen können mit der Soforthilfepauschale eigenverantwortlich Mittel zur Linderung von Not in konkreten Einzelfällen bereitstellen. Insbesondere für Geschädigte, die keine Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen erhalten können. Weiterhin können die Mittel auch für kommunale Notmaßnahmen eingesetzt werden, z.B. zur Beräumung, Beseitigung von Schlamm und erste Instandsetzungsarbeiten. Staatssekretär Wolfgang Voß: »Diese Soforthilfe soll dort ankommen, wo die Not am größten ist. Wir vertrauen dabei auf die Landkreise und Kommunen, weil sie die Situation vor Ort am besten einschätzen können.«»Jetzt haben wir ein Gesamthilfspaket geschnürt, das Niemanden in seiner Not im Stich lässt«, betonte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich am Dienstag nach der Kabinettssitzung. »Wir sind mit allen Hilfsprogrammen in der Lage, schnell und unkompliziert zu helfen.«
Weiter sagte Tillich: »Bereits in
der Sitzung am 10. August hat das Kabinett umfangreiche
Hilfsmaßnahmen auf Darlehensbasis beschlossen. Damit können
Hauseigentümer, Unternehmer und Kommunen unkompliziert auf
Kredite zu Vorzugskonditionen für den Wiederaufbau zugreifen.
Die Kredite können als Eigenmittel bei weiteren Förderprogrammen
eingesetzt werden. Für Versicherte und diesen Gleichgestellten,
die nachweislich keine Versicherung erhalten haben, stehen damit
ab sofort finanzielle Mittel bereit.Zusammen mit Landkreisen und
Kommunen stellt der Freistaat Sachsen jetzt weitere fünf
Millionen Euro an Soforthilfen für Hochwassergeschädigte zur
Verfügung. Damit rundet die Staatsregierung das staatliche
Hilfspaket ab.« Mit der Soforthilfepauschale stehe auch ein
Instrument für Fälle echter Not zur Verfügung. Das kann die
Familie mit geringem Einkommen sein, der Handwerker, der als
Einzelunternehmer seine Familie ernährt oder Notmaßnahmen in
Kommunen. Über die Gelder aus der Soforthilfepauschale wird in einem Gremium, in dem Kommunen; Landkreise, Landesdirektionen und die Wohlfahrtsorganisationen zusammenarbeiten, entschieden. Die Einzelfälle werden genau geprüft und unkompliziert und schnell bearbeitet. »Es geht jetzt darum, sich auf den Wiederaufbau zu konzentrieren und aus allen Hilfen schnell Taten werden zu lassen«, betonte der Ministerpräsident. In diesem Zusammenhang dankte er den vielen freiwilligen Helfern vor Ort, die bereits Großes geleistet hätten. »Mit den passenden Lösungen kann auch in schwierigen Einzelfällen der Wiederaufbau zügig beginnen«, betonte der Ministerpräsident. Hilfsangebote der Sächsischen StaatsregierungWichtig: die Schäden bei den zuständigen Stellen (Gemeinden, Landkreisämtern) melden. Je früher dies geschieht, desto schneller kann das Sonderprogramm greifen und der Wiederaufbau beginnen. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) berät individuell jeden Geschädigten. Nähere Informationen über die Lage der Beratungsstellen und Öffnungszeiten, finden Sie auf der folgenden Seite: Hochwasserberatung der SAB . Damit der Wiederaufbau zügig begonnen werden kann, hat die Staatsregierung eine Reihe von Maßnahmen zur Minderung und Beseitigung von Hochwasserschäden ergriffen, darunter Soforthilfen und Förderprogramme. Die Betroffenen können dabei die Soforthilfen dabei als Eigenkapital für Förderprogramme einsetzen, aus denen Zuschüsse gewährt werden. Vereinfacht dargestellt ergibt sich folgender Überblick: 1. Privatpersonen
2. Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehrsunternehmen
3. Kommunen
4. Kommunale Einzelfallpauschale für besondere Fälle
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