Off. Information der Stadt Ostritz – Donnerstag, 26.08.2010  ( Quelle. www.ostritz.de)

 

1. Müll und Kosten
Der Abtransport von anfallendem Bauschutt ist mittels Container vom Eigentümer selbst über die Entsorgungsfirma zu beauftragen. Durch diese werden nur die Transportkosten in Rechnung gestellt.
Betroffene, welche eine Versicherung für Hochwasser abgeschlossen haben, können diese Rechnungen bei dem Versicherungsunternehmen geltend machen.
Betroffene ohne Versicherungsschutz reichen die Rechnungen in der Stadtverwaltung ein. Diese werden gebündelt an den Landkreis weitergeleitet, welcher die Rechnungen an die Entsorgungsfirma begleicht. Somit entstehen dem Betroffenen keine Kosten.

2. Trinkwasser
Mittlerweile wurde von mehreren Durchfall-Fällen berichtet, bei denen verschiedene Krankheitserreger nachgewiesen sind. Das soll nochmal zum Anlass genommen werden, um über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Nach Aussage der Stadtwerke Görlitz hat dies weiterhin keine Trinkwasserqualität, was auch bis auf Weiteres so bleiben wird.
Bitte kochen Sie bis zur Normalisierung weiterhin das Wasser mindestens 3 Minuten ab. Zum Auswaschen von Wunden verwenden Sie bitte auch nur abgekochtes Wasser, da es sonst zu akuten Wundentzündungen (Vereiterungen) kommen kann.

Sobald das Wasser wieder Trinkwasserqualität hat, werden wir entsprechend darüber informieren. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen in Presse und Rundfunk.

3. Schadensmeldung
Noch nicht alle Betroffenen haben die etwaige Schadenshöhe an die Stadtverwaltung gemeldet. Wir möchten Sie bitten, dies bei Frau Golde durch Vorsprache im Rathaus (Zimmer 7) oder telefonisch unter 884-20 unbedingt nachzuholen.

4. Stromgutschrift
Alle betroffenen Privatkunden erhalten zum Trocknen von Häusern oder Wohnungen bzw. zum Betreiben von Pumpen einen Preisvorteil im Wert von 50 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit der nächsten Rechnung. Dazu genügt ein formloser Antrag, per Brief (ENSO, 01064 Dresden, Kundenservice) oder E-Mail (service@enso.de).
Betroffenen Gewerbekunden will die ENSO individuell helfen. Deshalb werden sie gebeten, unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 0800 6686868 mit der ENSO Kontakt aufzunehmen.

5. Sachspendenkoordination DRK
Nach wie vor werden die Sachspenden im DRK-Stützpunkt Lessingstraße (Turnhalle) koordiniert, entgegengenommen und ausgegeben.
Wir bitten, alle Spender und Betroffenen, sich direkt mit Ihren Anfragen und Angeboten an das DRK zu wenden. Tel. 0170/799 70 54
Die Angebote wurden bisher leider nur zögerlich angenommen. Wir bitten daher alle Betroffenen noch einmal, die Möglichkeit des Empfanges einer Sachspende wirklich zu nutzen und auch beim DRK den Bedarf an weiterer sachlicher Hilfe anzugeben.

Öffnungszeiten bis auf weiteres: täglich 9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Ihre Marion Prange
Bürgermeisterin


 

Spendenkonto der Hochwasserhilfe für Leuba und Ostritz

Stadt Ostritz

Kto:   3400000000
BLZ:   85050100
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
Verwendungszweck:
Einwohner spenden für Leuba und Ostritz

Für Spenden, welche direkt an eine Einzelperson / Familie / Unternehmen / Organisation / Einrichtung weitergeleitet werden sollen, verwenden Sie bitte dieses Beiblatt. Bitte nicht im Verwendungszweck angeben!
Außerdem steht hier ein Merkblatt zur Verfahrensweise bei den Spenden im Hochwasserfall bereit (Spendebescheinigungen ect.).
 

Hochwasser in Sachsen 2010 - Der Freistaat informiert

Soforthilfepauschale überwiesen

Das sächsische Finanzministerium hat am 20.08.2010 die Soforthilfepauschale für Hochwassergeschädigte an die betroffenen Landkreise und Kommunen überwiesen. Die Verteilung der insgesamt 5 Millionen Euro Soforthilfemittel erfolgte nach einem Schlüssel, der nach den von den Kommunen über die Landratsämter gemeldeten betroffenen Haushalten berechnet wurde. Auf die einzelnen Landkreise entfallen somit:

Gebietskörperschaft / Soforthilfepauschale

  • Erzgebirgskreis: 177.182 €
  • Landkreis Zwickau: 21.608 €
  • Stadt Chemnitz: 59.637 €
  • Landkreis Bautzen: 861.711 €
  • Landkreis Görlitz: 2.633.535 €
  • Landkreis Sächs. Schweiz/Osterzgebirge: 1.246.327 €

Die Landkreise und Kommunen können mit der Soforthilfepauschale eigenverantwortlich Mittel zur Linderung von Not in konkreten Einzelfällen bereitstellen. Insbesondere für Geschädigte, die keine Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen erhalten können. Weiterhin können die Mittel auch für kommunale Notmaßnahmen eingesetzt werden, z.B. zur Beräumung, Beseitigung von Schlamm und erste Instandsetzungsarbeiten.

Staatssekretär Wolfgang Voß: »Diese Soforthilfe soll dort ankommen, wo die Not am größten ist. Wir vertrauen dabei auf die Landkreise und Kommunen, weil sie die Situation vor Ort am besten einschätzen können.«»Jetzt haben wir ein Gesamthilfspaket geschnürt, das Niemanden in seiner Not im Stich lässt«, betonte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich am Dienstag nach der Kabinettssitzung. »Wir sind mit allen Hilfsprogrammen in der Lage, schnell und unkompliziert zu helfen.«

Weiter sagte Tillich: »Bereits in der Sitzung am 10. August hat das Kabinett umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf Darlehensbasis beschlossen. Damit können Hauseigentümer, Unternehmer und Kommunen unkompliziert auf Kredite zu Vorzugskonditionen für den Wiederaufbau zugreifen. Die Kredite können als Eigenmittel bei weiteren Förderprogrammen eingesetzt werden. Für Versicherte und diesen Gleichgestellten, die nachweislich keine Versicherung erhalten haben, stehen damit ab sofort finanzielle Mittel bereit.Zusammen mit Landkreisen und Kommunen stellt der Freistaat Sachsen jetzt weitere fünf Millionen Euro an Soforthilfen für Hochwassergeschädigte zur Verfügung. Damit rundet die Staatsregierung das staatliche Hilfspaket ab.« Mit der Soforthilfepauschale stehe auch ein Instrument für Fälle echter Not zur Verfügung. Das kann die Familie mit geringem Einkommen sein, der Handwerker, der als Einzelunternehmer seine Familie ernährt oder Notmaßnahmen in Kommunen.

Über die Gelder aus der Soforthilfepauschale wird in einem Gremium, in dem Kommunen; Landkreise, Landesdirektionen und die Wohlfahrtsorganisationen zusammenarbeiten, entschieden. Die Einzelfälle werden genau geprüft und unkompliziert und schnell bearbeitet. »Es geht jetzt darum, sich auf den Wiederaufbau zu konzentrieren und aus allen Hilfen schnell Taten werden zu lassen«, betonte der Ministerpräsident. In diesem Zusammenhang dankte er den vielen freiwilligen Helfern vor Ort, die bereits Großes geleistet hätten.

»Mit den passenden Lösungen kann auch in schwierigen Einzelfällen der Wiederaufbau zügig beginnen«, betonte der Ministerpräsident.

Hilfsangebote der Sächsischen Staatsregierung

Wichtig: die Schäden bei den zuständigen Stellen (Gemeinden, Landkreisämtern) melden. Je früher dies geschieht, desto schneller kann das Sonderprogramm greifen und der Wiederaufbau beginnen.

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) berät individuell jeden Geschädigten. Nähere Informationen über die Lage der Beratungsstellen und Öffnungszeiten, finden Sie auf der folgenden Seite: Hochwasserberatung der SAB .

Damit der Wiederaufbau zügig begonnen werden kann, hat die Staatsregierung eine Reihe von Maßnahmen zur Minderung und Beseitigung von Hochwasserschäden ergriffen, darunter Soforthilfen und Förderprogramme. Die Betroffenen können dabei die Soforthilfen dabei als Eigenkapital für Förderprogramme einsetzen, aus denen Zuschüsse gewährt werden.

Vereinfacht dargestellt ergibt sich folgender Überblick:

1. Privatpersonen

  • Vorfinanzierungsdarlehen helfen Eigentümern bei der Instandsetzung versicherter oder nicht versicherungsfähiger Grundstücke und Gebäude.
  • Für bewohnte Wohngebäude einschließlich Rohbauten und in Rekonstruktion befindlichen Gebäuden können Eigentümer spezielle Darlehen beantragen.
  • Schließlich gibt es für neue (energiesparende) Heizkessel in vom Hochwasser betroffenen Objekten ein Zuschuss von 1.250 Euro.

2. Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehrsunternehmen

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe und Vermieter gewerblich genutzter Immobilien erhalten Darlehen zur Beseitigung von Schäden am Anlage- und Umlaufvermögen.
  • Liquiditätshilfedarlehen sollen indirekte Schäden (Umsatzausfall, allgemeine Betriebsmittel) bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der freien Berufe ausgleichen helfen.
  • Nahverkehrsunternehmen, Schieneninfrastrukturunternehmen, Kommunen und Verkehrsverbünde erhalten Zuschüsse bis zu 90 % für Schäden an Fahrzeugen und Infrastruktur (Zuschuss für Baunebenkosten bis zu 15 %).
  • Liquiditätszuschüsse sichern die Wiederherstellung und Weiterführung des Betriebs von Land-, Forst- und Fischwirten.
  • Investieren die Maßnahmen in die wertschöpfungs- und beschäftigungsorientierte Betriebsausrichtung in der Landwirtschaft, können sie gefördert werden, wenn die Betriebe Waren des Anhang I des EG-Vertrages produzieren.
  • Für Waldbesitzer können entsprechende Maßnahmen des Waldumbaus und des forstlichen Wege- und Brückenbaus gefördert werden.

3. Kommunen

  • Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts und Körperschaften nach Sächsischem Kirchengesetz erhalten zur Behebung von Schäden an öffentlichen Einrichtungen und kommunaler Infrastruktur Kommunaldarlehen.
  • Für unmittelbare Flutschäden an der Infrastruktur können Landkreise, kreisfreie Städte und, Gemeinden als kommunaler Straßenbaulastträger bei Straßen- und Brückenbauvorhaben einen Zuschuss bis zu 90 % (10 % für Baunebenkosten) erhalten.
  • Die Beseitigung von Schäden an der Grundversorgung, im Landtourismus, am ländlichen Kulturerbe und der kleinen touristischen oder soziokulturellen Infrastruktur kann im Rahmen der Ländlichen Entwicklung gefördert werden.
  • Abwasserzweckverbände können hochwasserbedingte Sofort- sowie Instandsetzungs- und Ersatzmaßnahmen an Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen Zuschüsse bis zu 90 % beantragen.
  • Für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie Instandsetzungs- und Ersatzmaßnahmen an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen der Kommunen sind Zuschüsse bis zu 90 % möglich.

4. Kommunale Einzelfallpauschale für besondere Fälle

  • Mit der sogenannten Einzelfallpauschale können Landkreise und Gemeinden direkt vor Ort eigenverantwortlich und unkompliziert dort helfen, wo die oben beschriebenen Hilfen nicht greifen.